Nutzungsbedingungen (AGB)
Stand: 16. Oktober 2026
Status und Geltung
Anbieterin und Vertragspartnerin für Fahrdienst, Guthaben, Kiosk und Kundenportal ist die FHC Personal GmbH, Bahnallee 25, 56410 Montabaur, vertreten durch die Geschäftsführung („FHC“). Die Beförderung führt die FHC Mobility GmbH, Bahnallee 25, 56410 Montabaur, als von FHC beauftragtes Mietwagenunternehmen (§ 49 Abs. 4 PBefG) durch; FHC bestellt bei ihr je Tour das gesamte Fahrzeug. Nutzer schließen keinen Beförderungsvertrag mit der FHC Mobility GmbH und erwerben keinen einzelnen Sitzplatz. Nur für Mietwagenfahrten nach § 8 ist die FHC Mobility GmbH selbst Vertragspartnerin. Die Pflichten aus Arbeitsvertrag und Fahrdienstnutzungsvertrag bleiben unberührt und gehen diesen AGB vor.
Diese AGB gelten für drei Nutzergruppen: Mitarbeitende der FHC Personal GmbH („Mitarbeitende“), Kundenunternehmen und deren eigene Beschäftigte („Kunde“, „Kunden-Mitarbeitende“) sowie Fahrer der FHC Mobility GmbH, soweit sie die App dienstlich nutzen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn FHC ihnen schriftlich zustimmt. Maßgeblich ist die deutsche Fassung; Übersetzungen in der App sind Lesehilfe.
§ 1 Leistungen
Fahrdienst: Sammelbeförderung der Mitarbeitenden durch den Arbeitgeber zwischen dem gemeldeten Abholort und dem Einsatzort nach dem in der App veröffentlichten Plan. FHC beauftragt dafür je Tour die FHC Mobility GmbH mit dem gesamten Fahrzeug. Der in der App ausgewiesene Betrag je Fahrt ist eine Kostenbeteiligung des Mitarbeitenden gegenüber FHC als Arbeitgeberin, kein Beförderungsentgelt an die FHC Mobility GmbH. Für Kunden-Mitarbeitende gilt § 9: Auftraggeber der Beförderung ist der Kunde.
Mietwagenfahrten: Private Fahrten für Mitarbeitende auf Anfrage (§ 8).
Kiosk und Frühstück: Verkauf von Speisen und Getränken durch FHC mit Übergabe im Fahrzeug (§ 7). FHC bezieht die Waren vom Partnerbetrieb BERNHARDS, Montabaur; Verkäuferin gegenüber dem Nutzer ist FHC.
Guthaben: Ein Verrechnungskonto, über das Fahrten, Mietwagenfahrten und Kiosk bezahlt werden (§ 6).
Kundenportal: Anmeldung von Kunden-Mitarbeitenden, Schichtpläne, Ankünfte, Abrechnung (§ 9).
FHC schuldet die pünktliche Ankunft am Einsatzort nach dem veröffentlichten Plan. Abweichungen durch Verkehr, Wetter oder höhere Gewalt teilt FHC so früh wie möglich über die App mit.
§ 2 Zugang und Konto
Ein Konto gibt es nur auf Einladung durch FHC. Das Konto ist persönlich und darf nicht weitergegeben werden. Zugangsdaten sind geheim zu halten; ein Verdacht auf Missbrauch ist FHC sofort zu melden.
Pflichtangaben: Name, Handynummer, Abholadresse (kartentauglich: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), Einsatzort, Schichtmodell und Muttersprache. Die App wird in der angegebenen Sprache angezeigt; rechtlich gilt die deutsche Fassung.
Vor der ersten Buchung bestätigt der Nutzer in der App die Abholregel (§ 3 Abs. 2) und die Zahlungsregel (§ 4 Abs. 4). Die Bestätigungen werden mit Datum, Uhrzeit und Textversion gespeichert.
Mitteilungen von FHC gelten als zugegangen, wenn sie in der App angezeigt werden und zusätzlich als Push-Nachricht gesendet wurden. Der Nutzer hält Push-Mitteilungen für die App aktiv und prüft die App täglich vor der Fahrt.
FHC übermittelt Mitteilungen in der App und zusätzlich als Push-Nachricht. Der Nutzer hält Push-Mitteilungen für die App aktiv und prüft die App täglich vor der Fahrt. Erklärungen von besonderer Bedeutung (Kündigung, Sperrung, Preisänderung) sendet FHC zusätzlich per E-Mail oder SMS.
§ 3 Buchung, Abholregel, Absage
Buchung: Fahrten werden einzeln, als Wochen- oder Monatsabo gebucht. Die Buchung ist verbindlich, sobald FHC sie in der App als „gebucht“ anzeigt. Der veröffentlichte Wochenplan gilt ab Freitag 17:00 Uhr für die Folgewoche.
Abholregel: Die App zeigt eine Abholzeit an. Der Nutzer steht zu dieser Zeit am gemeldeten Abholort an der Straße, sichtbar für den Fahrer. Der Fahrdienst wartet nicht. Wer zur Abholzeit nicht am Abholort ist, gilt als nicht erschienen. Ab fünf Minuten vor Ankunft zeigt die App Restzeit und Restkilometer des Fahrzeugs und sendet eine Push-Nachricht; das Ausbleiben dieser Anzeige entbindet nicht von der Abholregel.
Einstieg: Der Fahrer bestätigt den Einstieg in der App. Erst damit gilt die Fahrt als genutzt und wird abgerechnet.
Absage: Eine gebuchte Fahrt kann nur telefonisch abgesagt werden, bis 17:00 Uhr des Vortags kostenfrei; für Fahrten am Montag bis Freitag 17:00 Uhr. Die App leitet zum Anruf bei der Fahrdienst-Nummer weiter und protokolliert den Anrufversuch mit Uhrzeit. Eine Nachricht auf der Mailbox zählt als Absage. Absagen per Chat, SMS oder E-Mail gelten nicht. Spätere Absagen sind kostenpflichtig (§ 4 Abs. 3). Abo-Fahrten können nicht einzeln abgesagt werden (§ 4 Abs. 2).
Nicht erschienen: Der Fahrer meldet in der App mit Zeit und Standort, dass der Nutzer nicht am Abholort war. Hat der Nutzer die Standortfreigabe nach Teil A der Einwilligung erteilt, kann er mit den eigenen Standortdaten das Gegenteil belegen. Die Meldung geht sofort an den Nutzer und an FHC.
Verhalten im Fahrzeug: Anschnallpflicht, kein Rauchen, kein Alkohol, keine Verschmutzung. Zwischenstopps (Tankstelle, Bäcker, Einkauf) gibt es nicht. Schäden, die der Nutzer schuldhaft verursacht, ersetzt er.
§ 4 Preise und Abos
Alle Beträge stehen in der aktuellen Preisliste in der App; sie gelten bei Buchung. Die Beträge je Fahrt sind Kostenbeteiligungen nach § 1 Nr. 1. Mindestbetrag je Fahrt sind 5,00 €.
| Modell | Preis | Je Fahrt | Erstattung |
|---|---|---|---|
| Einzelfahrt | 6,00 € | 6,00 € | nur gefahrene Fahrten werden berechnet |
| Wochenabo (10 Fahrten) | 55,00 € | 5,50 € | keine |
| Monatsabo (Arbeitstage × 2 Fahrten) | Arbeitstage × 2 × 5,00 € | 5,00 € | keine |
Einzelfahrt: Abbuchung vom Guthaben mit der Einstiegsbestätigung des Fahrers.
Abos: Das Abo ist ein freiwilliger Pauschaltarif; wer Fahrten einzeln bezahlen will, bucht Einzelfahrten. Der Abo-Betrag wird zu Beginn des Zeitraums vom Guthaben abgebucht und deckt alle planmäßigen Fahrten des Zeitraums; dafür sind die Plätze fest reserviert, und der Betrag je Fahrt liegt unter dem Einzelbetrag. Nicht genutzte Abo-Fahrten verfallen mit Ende des Zeitraums und werden nicht erstattet oder gutgeschrieben, auch nicht bei Krankheit, Urlaub oder Absage. Ein Abo endet mit dem Zeitraum und verlängert sich nur durch erneute Buchung.
Verspätete Absage: Wird eine Einzelfahrt nach 17:00 Uhr des Vortags abgesagt, wird sie wie genutzt berechnet.
Nichtnutzung ohne Arbeitsantritt (Zahlungsregel): Der Fahrdienst ist vergünstigt, weil FHC die Fahrt über den Einsatz beim Kunden finanziert. Nutzt der Mitarbeitende eine gebuchte Hinfahrt nicht und tritt die Arbeit an diesem Tag auch nicht auf anderem Weg an, ohne sich nach Satz 4 abgemeldet zu haben, ersetzt er FHC den daraus entstehenden Schaden (vergebliche Anfahrt, Fahrzeug- und Fahrerzeit, entgangenes Entgelt beim Kunden). Der Schaden wird pauschal mit 122,64 € berechnet (8 Stunden × 15,33 €); die Pauschale entspricht dem bei FHC typischerweise entstehenden Schaden, die Kalkulation liegt bei FHC vor. Dem Mitarbeitenden bleibt der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Krankmeldung: Wer sich spätestens zwei Stunden vor der Abholzeit über die 24-Stunden-Hotline des Fahrdienstes krank meldet, wird aus der Tour genommen; FHC informiert den Kunden, die Fahrt wird nicht berechnet, und die Pauschale entfällt. Die Pauschale entfällt außerdem bei einem von FHC zu vertretenden Ausfall und bei unverschuldeter Verhinderung, die der Mitarbeitende nachweist. Die Zahlungsregel ist zusätzlich im Nachtrag zum Fahrdienstnutzungsvertrag vereinbart; die arbeitsvertraglichen Folgen eines unentschuldigten Fehlens bleiben davon unberührt.
Negativer Saldo: Reicht das Guthaben nicht, wird der Betrag als Forderung geführt und mit der nächsten Aufladung verrechnet. Eine Verrechnung mit Arbeitsentgelt erfolgt nur, soweit der Mitarbeitende dem Lohnabzug schriftlich zugestimmt hat, nur in Höhe des pfändbaren Teils (§ 394 BGB, §§ 850 ff. ZPO) und nie unter den gesetzlichen Mindestlohn.
Preisänderungen gelten ab dem nächsten Buchungszeitraum und werden mindestens 14 Tage vorher in der App angekündigt. Laufende Abos bleiben zum alten Preis.
§ 5 Änderungen von Ort und Zeit
Abholort: Eine Änderung des Abholorts wird in der App beantragt und gilt erst nach Freigabe durch FHC. Frist: mindestens ein Tag vor der ersten betroffenen Fahrt bis 14:00 Uhr; für Fahrten am Samstag, Sonntag und Montag bis Freitag 15:00 Uhr. FHC prüft, ob die Tour weiterhin machbar ist, und kann ablehnen, wenn andere Mitarbeitende dadurch die Höchstfahrzeit von 1,5 Stunden überschreiten oder die pünktliche Ankunft gefährdet ist.
Kurzfristige Zeitänderung: Bis eine Stunde vor der geplanten Abholung kann der Nutzer eine frühere oder spätere Abholung anfragen. Die Änderung ist kostenpflichtig und gilt erst nach Freigabe. Preis sind die tatsächlichen Mehrkosten (zusätzliche Kilometer und Fahrerzeit nach Preisliste) zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von derzeit 2,50 €.
Mehrere widersprechende Anfragen: Gehen für dieselbe Tour mehrere Anfragen ein, die sich widersprechen, nennt jeder Anfragende in der App den Betrag, den er für die Änderung zahlt; Mindestbetrag sind die Mehrkosten nach Abs. 2. Die App zeigt den aktuell höchsten Betrag an. Nach Ablauf der Frist (eine Stunde vor Abholung) erhält der höchste Betrag die Änderung, sofern FHC sie freigibt; alle anderen Anfragen werden kostenfrei abgelehnt. Bei gleichem Betrag entscheidet der frühere Eingang, bei gleichem Eingang das Monatsabo. Es gibt kein Zufallselement. Nur der gewinnende Betrag wird vom Guthaben abgebucht.
Früher da sein wollen: Wer früher am Einsatzort sein will als geplant, nutzt Abs. 2 und 3. Ein Anspruch auf Fahrten außerhalb des Plans besteht nicht.
Änderungen durch FHC: FHC kann Abholzeiten anpassen, wenn Schichtpläne, Fahrzeuge oder Fahrer dies erfordern, und informiert so früh wie möglich per Push. Verschiebt FHC die Abholung um mehr als 30 Minuten und kommt der Nutzer deshalb nicht pünktlich zur Arbeit, trägt FHC die Folgen gegenüber dem Kunden; dem Nutzer entstehen keine Kosten.
§ 6 Guthaben
Das Guthaben ist ein Verrechnungskonto des Nutzers bei der FHC Personal GmbH. Es ist kein Zahlungskonto, kein E-Geld und nicht übertragbar. Es wird nicht verzinst.
Aufladung: per Karte in der App oder, auf Wunsch des Mitarbeitenden und mit schriftlicher Zustimmung gegenüber der FHC Personal GmbH, durch einen festen monatlichen Lohnabzug im Rahmen von § 107 Abs. 2 GewO. Der Lohnabzug ist jederzeit zum Monatsende widerrufbar. Eine automatische Aufladung bei Unterschreiten eines Mindestguthabens gibt es nur, wenn der Nutzer sie in der App aktiviert; sie ist jederzeit abschaltbar. Für Aufladungen gilt das Widerrufsrecht nach § 11.
Verwendung: Fahrten, Abos, Zeitänderungen, Mietwagenfahrten, Kiosk und Frühstück. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Guthabens findet nicht statt, ausgenommen Abs. 4.
Rückerstattung: Selbst eingezahltes Restguthaben (Kartenzahlung) kann der Nutzer einmal im Monat zurückfordern. Der Antrag wird in der App gestellt. Die Rückerstattung erfolgt am 15. Bankarbeitstag des Monats auf das in der App hinterlegte Bankkonto des Nutzers; Anträge müssen bis zwei Werktage vorher eingegangen sein, spätere Anträge werden im Folgemonat ausgeführt. Die App zeigt den nächsten Termin und die Antragsfrist an. Guthaben aus Lohnabzug wird nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses über die letzte Lohnabrechnung ausgeglichen.
Bei Austritt wird das Konto geschlossen. Restguthaben wird nach Abs. 4 erstattet bzw. abgerechnet; offene Forderungen werden verrechnet.
Jede Buchung ist in der App mit Datum, Betrag und Grund einsehbar. Einwände gegen eine Buchung sind innerhalb von 30 Tagen in der App zu erheben.
§ 7 Kiosk und Frühstück
FHC verkauft Speisen und Getränke, die sie vom Partnerbetrieb BERNHARDS, Montabaur, bezieht. FHC nimmt die Bestellung über die App entgegen, übergibt die Ware im Fahrzeug und bucht den Preis vom Guthaben ab. Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Reklamationen zur Ware nimmt FHC entgegen; die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten.
Bestellschluss ist 20:00 Uhr am Vortag für die Lieferung zur Hinfahrt am Folgetag. Spätere Bestellungen werden für den nächsten Liefertag angenommen. Eine Stornierung ist bis zum Bestellschluss möglich.
Verpackung: Speisen werden in einer Tüte ausgegeben (Pflicht, derzeit 0,30 €). Die Tüte entfällt, wenn der Nutzer eine FHC Frühstücksbox besitzt.
Mehrweg-Tausch: Kaffee und Heißgetränke gibt es nur im FHC Thermobecher. Becher und Frühstücksbox kauft der Nutzer einmal; danach tauscht der Fahrer im Fahrzeug gefüllt gegen leer. Es gibt kein Pfand und keine Rückgabe; ein verlorener Becher wird neu gekauft.
Flaschen und Dosen: Einweggetränkeverpackungen tragen das gesetzliche Pfand von 0,25 €. Das Pfand wird mit der Bestellung berechnet; die Rückgabe erfolgt bei BERNHARDS, Montabaur, zu den dortigen Öffnungszeiten gegen Erstattung.
Übergabe: Der Fahrer bestätigt die Übergabe in der App. Nicht abgeholte Bestellungen (Nutzer nicht erschienen) werden berechnet.
Allergene und Inhaltsstoffe stehen bei jedem Artikel in der App.
§ 8 Mietwagenfahrten für Mitarbeitende
Mitarbeitende können über die App private Fahrten mit Fahrzeugen der FHC Mobility GmbH anfragen (Mietwagenverkehr nach § 49 PBefG). Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch FHC in der App zustande. FHC entscheidet frei über Annahme; Vorrang hat immer der Fahrdienst.
Preis: tatsächliche Kosten (Kilometer nach Fahrzeugsatz, Fahrerzeit, Zuschläge Nacht und Sonntag, Planungspauschale) zuzüglich der in der Preisliste genannten Marge. Der Preis wird vor der Anfrage angezeigt und ist verbindlich, sofern sich Strecke, Zeit oder Personenzahl nicht ändern.
Mitarbeiterrabatt: Mitarbeitende der FHC Personal GmbH erhalten den in der Preisliste genannten Rabatt (derzeit 10 %), höchstens jedoch bis zur monatlichen Rabattgrenze (derzeit 50 €). Die App zeigt das verbleibende Rabattbudget an. Darüber hinaus gilt der Normalpreis. Der Preis liegt nie unter dem Fahrtminimum von 5,00 €.
Zahlung: mit der Bestätigung vom Guthaben; reicht es nicht, per Karte vor Fahrtantritt.
Storno: bis 24 Stunden vor Abfahrt kostenfrei, danach 50 % des Preises, bei Nichterscheinen 100 %.
Gepäck in haushaltsüblichem Umfang, keine Tiere außer Assistenzhunden, kein Transport von Gefahrgut. Der Fahrer darf Personen ablehnen, die alkoholisiert sind oder den Fahrbetrieb stören.
§ 9 Kundenportal
Bestellung von Beförderungskapazität: Der Kunde bestellt bei FHC Beförderungskapazität für eigene Beschäftigte auf den Touren zu seinem Einsatzort und meldet die Beschäftigten dafür an. Auftraggeber der Beförderung ist der Kunde; FHC beauftragt die FHC Mobility GmbH je Tour mit dem gesamten Fahrzeug. Beförderungsaufträge gehen über die App am Betriebssitz der FHC Mobility GmbH ein und werden dort aufgezeichnet (§ 49 Abs. 4 PBefG). Einzelne Beschäftigte des Kunden erwerben keinen Sitzplatz und schließen keinen Vertrag mit FHC oder der FHC Mobility GmbH. FHC prüft Route und Kapazität und entscheidet frei. Die vom Kunden gemeldete Adresse wird mit Freigabe zur Abholadresse.
Vorschuss: Kapazität für Kunden-Beschäftigte wird nur bei ausreichend gebuchtem Vorschuss geplant. FHC stellt den Vorschuss in Rechnung (Zahlungsziel 5 Werktage) und verrechnet die Kapazität laufend. Ist das Guthaben aufgebraucht, werden Kunden-Beschäftigte ab der Folgewoche nicht mehr eingeplant; FHC kündigt das zwei Werktage vorher an.
Abrechnung erfolgt zu den tatsächlichen Kosten der bestellten Kapazität: Kilometeranteil nach Fahrzeugsatz, anteilige Fahrerzeit, Zuschläge Nacht 25 % und Sonntag 50 %, Planungspauschale. Die App berechnet den Anteil je Beschäftigtem als Aufteilungshilfe. Wie der Kunde die Kosten gegenüber seinen Beschäftigten behandelt, bestimmt er selbst.
Schichtplan: Der Kunde pflegt den Schichtplan einmal pro Woche bis Donnerstag 12:00 Uhr für die Folgewoche im Portal und legt je Schicht fest, wie viele Minuten vor Schichtbeginn die Mitarbeitenden spätestens am Einsatzort sein müssen und wie viele Minuten nach Schichtende sie spätestens abgeholt werden. FHC plant zusätzlich eine Sicherheitstoleranz von 10 Minuten ein und berücksichtigt bekannte Baustellen und Sperrungen der Folgewoche. Kurzfristige Änderungen, einschließlich Überstunden, stellt der Kunde als Anfrage; sie gelten erst mit Genehmigung durch FHC. FHC prüft, ob Fahrer und Fahrzeug verfügbar sind, und berechnet Mehrkosten nach Abs. 3.
Ankünfte: Der Kunde sieht Fahrzeug, Anzahl Personen und voraussichtliche Ankunft. Namen, Routen und Standorte einzelner Personen werden nicht angezeigt.
Abwerbeverbot und Datenschutz richten sich nach dem Dienstleistungsvertrag zwischen Kunde und FHC; dieser geht vor.
Keine Steuer- oder Rechtsberatung: Hinweise in der App zu Zuschüssen, Zuschlägen und deren steuerlicher Behandlung sind allgemeine Informationen. FHC erbringt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Kunde prüft die Auswirkungen für seinen Betrieb mit seinem eigenen Steuerberater; FHC haftet nicht für steuerliche Folgen beim Kunden oder dessen Beschäftigten.
Beförderung von Kunden-Beschäftigten: Die Beförderung führt die FHC Mobility GmbH im Mietwagenverkehr (§ 49 Abs. 4 PBefG) im Auftrag von FHC mit dem gesamten Fahrzeug durch; ein Platzverkauf an einzelne Personen findet nicht statt. Für Personen- und Sachschäden haftet der Beförderer nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 23 PBefG, Haftpflichtgesetz, StVG); diese Haftung ist durch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung der eingesetzten Fahrzeuge gedeckt. Eine darüber hinausgehende vertragliche Haftung gegenüber dem Kunden, insbesondere für Folgeschäden aus dem Ausfall oder der Verletzung seiner Beschäftigten (Produktionsausfall, Ersatzpersonal, Lohnfortzahlung), ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Der Kunde stellt FHC von Ansprüchen frei, die seine Beschäftigten wegen der Nutzung des Fahrdienstes gegen den Kunden erheben, soweit FHC nicht selbst gesetzlich haftet.
§ 10 Haftung, Datenschutz, Schluss
Haftung von FHC: unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Die Haftung als Beförderer nach § 23 PBefG und dem Haftpflichtgesetz bleibt unberührt.
Verspätung am Arbeitsplatz: Kommt ein Mitarbeitender wegen einer von FHC zu vertretenden Verspätung zu spät, klärt FHC das mit dem Kunden; arbeitsrechtliche Nachteile entstehen dem Mitarbeitenden daraus nicht.
Verfügbarkeit: FHC bemüht sich um ständige Erreichbarkeit der App, schuldet sie aber nicht. Bei Störungen gilt der zuletzt veröffentlichte Plan; FHC informiert per WhatsApp oder Telefon.
Datenschutz: Es gilt die Datenschutzerklärung der App. Standort- und Fahrdaten werden nur mit gesonderter Einwilligung verarbeitet (Einwilligung Standortdaten, Teil A und B). Für Karten, Routenberechnung und Navigation nutzt die App Dienste von Google (Google Maps Platform) oder Mapbox; dabei werden Fahrzeugpositionen und Zieladressen ohne Namen an den Anbieter übermittelt. Der Anbieter kann wechseln; die Datenschutzerklärung nennt den jeweils aktuellen. Verantwortliche ist die FHC Personal GmbH; die FHC Mobility GmbH verarbeitet Daten als Auftragsverarbeiterin auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags.
Änderungen der AGB: Redaktionelle Anpassungen und Änderungen, die durch geänderte Gesetze oder Rechtsprechung nötig werden, zeigt FHC mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in der App an; widerspricht der Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen, worauf FHC in der Mitteilung hinweist. Änderungen von Preisen, Leistungen oder wesentlichen Pflichten gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers in der App; ohne Zustimmung läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter und kann von FHC mit der Frist nach Abs. 6 gekündigt werden.
Laufzeit und Kündigung: Der Nutzungsvertrag läuft unbefristet und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden; laufende Abos bleiben bis zum Ende ihres Zeitraums bestehen. Er endet spätestens mit dem Arbeits- bzw. Kundenverhältnis.
Schluss: Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher bleibt der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften; für Kaufleute ist Gerichtsstand Montabaur. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Diese AGB ersetzen keine Vereinbarungen aus Arbeitsvertrag, Fahrdienstnutzungsvertrag (einschließlich Nachtrag App) oder dem Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden; bei Widerspruch gehen diese vor. Für Kartenzahlungen gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsanbieters, auf die in der App verlinkt wird. FHC nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu nicht verpflichtet.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Mitarbeitende und Kunden-Beschäftigte handeln als Verbraucher. Kein Widerrufsrecht besteht für Fahrten, Abos und Mietwagenfahrten (Beförderung von Personen, § 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB, bzw. Dienstleistung zu einem bestimmten Termin, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) sowie für Speisen und Getränke des Kiosks (schnell verderbliche Waren, § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Widerrufsbelehrung für Aufladungen des Guthabens. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Aufladung). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (FHC Personal GmbH, Bahnallee 25, 56410 Montabaur, E-Mail: fahrdienst@fhc-personal.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür die Funktion „Aufladung widerrufen“ in der App nutzen, das ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen für die widerrufene Aufladung erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der Aufladung eingesetzt haben. Haben Sie verlangt, dass das Guthaben bereits während der Widerrufsfrist genutzt werden kann, zahlen Sie uns den Betrag, der dem bis zum Widerruf bereits genutzten Guthaben entspricht; nur der nicht genutzte Teil wird erstattet.
Mit der Aufladung bestätigt der Nutzer in der App ausdrücklich, dass das Guthaben sofort nutzbar sein soll, und nimmt zur Kenntnis, dass das Widerrufsrecht für den genutzten Teil entfällt.